Kassenrichtlinie 2012 – BMF

In der kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlichten „Kassenrichtlinie 2012“ nimmt das BMF –
unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Änderungen bei den Aufzeichnungs- und
Aufbewahrungspflichten (zB Barbewegungsverordnung) und auf die fortschreitende technische
Entwicklung – zu den in der Praxis immer häufiger auftretenden Fragen der
Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen Stellung. In der Richtlinie werden nicht nur die
verschiedenen Typen von Registrierkassen und Kassensystemen näher beschrieben,
sondern es wird neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch dargestellt, welche
Grundaufzeichnungen nach Ansicht des BMF zu führen sind und welche Daten in welcher Form
erfasst, aufgezeichnet und aufbewahrt werden sollen. Weiters wird beschrieben, welche
sonstigen Kriterien bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen zu beachten sind,
um die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit zu erfüllen.

Durch die Kassenrichtlinie sollen

o  die  Grundsätze,  Rahmenbedingungen  und  einheitlichen  Regelungen  zum  Zweck  der
leichteren  Beurteilung,  ob  und  inwieweit  die  jeweilige  Kasse  und  die  dazugehörigen
Aufzeichnungen  im  Einzelfall  die  Kriterien  der  Ordnungsmäßigkeit  erfüllen,  näher
dargestellt werden;
o  die  in  der  Praxis  immer  häufiger  auftretenden  Fragen  zur  Ordnungsmäßigkeit  von
einzelnen  Kassensystemen  beantwortet  werden  (wobei  eine  Zertifizierung  von  einzelnen
Kassentypen oder bestimmten Kassen durch das BMF aber weiterhin nicht vorgesehen ist)
und
o  auf diese Weise die Rechtssicherheit für Unternehmen und Kassenhersteller erhöht und
eine  Basis  für  eine  einheitliche  Verwaltungspraxis  im  Sinn  der  Gleichmäßigkeit  der
Besteuerung geschaffen werden.

Die Kassenrichtlinie gibt die Rechtsansichten des BMF wieder, sie kann aber keine über die
gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründen.

Quelle: ÖGWT- Klienten- und KollegenInfo.