In der kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlichten „Kassenrichtlinie 2012“ nimmt das BMF –
unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Änderungen bei den Aufzeichnungs- und
Aufbewahrungspflichten (zB Barbewegungsverordnung) und auf die fortschreitende technische
Entwicklung – zu den in der Praxis immer häufiger auftretenden Fragen der
Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen Stellung. In der Richtlinie werden nicht nur die
verschiedenen Typen von Registrierkassen und Kassensystemen näher beschrieben,
sondern es wird neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch dargestellt, welche
Grundaufzeichnungen nach Ansicht des BMF zu führen sind und welche Daten in welcher Form
erfasst, aufgezeichnet und aufbewahrt werden sollen. Weiters wird beschrieben, welche
sonstigen Kriterien bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen zu beachten sind,
um die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit zu erfüllen.
Durch die Kassenrichtlinie sollen
o die Grundsätze, Rahmenbedingungen und einheitlichen Regelungen zum Zweck der
leichteren Beurteilung, ob und inwieweit die jeweilige Kasse und die dazugehörigen
Aufzeichnungen im Einzelfall die Kriterien der Ordnungsmäßigkeit erfüllen, näher
dargestellt werden;
o die in der Praxis immer häufiger auftretenden Fragen zur Ordnungsmäßigkeit von
einzelnen Kassensystemen beantwortet werden (wobei eine Zertifizierung von einzelnen
Kassentypen oder bestimmten Kassen durch das BMF aber weiterhin nicht vorgesehen ist)
und
o auf diese Weise die Rechtssicherheit für Unternehmen und Kassenhersteller erhöht und
eine Basis für eine einheitliche Verwaltungspraxis im Sinn der Gleichmäßigkeit der
Besteuerung geschaffen werden.
Die Kassenrichtlinie gibt die Rechtsansichten des BMF wieder, sie kann aber keine über die
gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründen.
Quelle: ÖGWT- Klienten- und KollegenInfo.