Neue Bestimmungen bei der Befristung der Führerscheine
Gepostet von Mario Sackl am 13.01.12 in Wirtschaftskammer |Mit 19. Jänner 2013 tritt die 14. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft. Eine wesentliche Änderung gibt es bei der Gültigkeitsdauer des Führerscheins, insbesondere der Klassen A, B und F, nämlich eine Befristung auf 15 Jahre. Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind für die Dauer von 15 Jahren befristet, vergleichbar den Reisepassbestimmungen. Der ab 19. Jänner 2013 ausgegebene EU-Scheckkartenführerschein ist spätestens alle 15 Jahre zu verlängern bzw neu auszustellen (Aktualisierung des Fotos). Die Beantragung der Neuausstellung erfordert jedoch keine Gesundheitsuntersuchung. Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden, bleiben bis 18. Jänner 2033, dh noch ungefähr 20 Jahre, gültig
Quelle: verkehrstelegramm.at
