Innovationsscheck für KMU verlängert
Gepostet von Mario Sackl am 30.11.10 in Wirtschaft & Politik
Die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) verlängert das Innovationsscheckprogramm für kleine und mittlere Unternehmen bis 31.12.2011. Ziel der Innovationsinitiative ist die Heranführung von KMU an moderne Forschung und Technologieentwicklung durch Kooperationen mit Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Österreich. Der Innovationsscheck soll Anreize für KMU schaffen, diese optimal in den Forschungsprozess zu integrieren. Der Scheck in der Höhe von 5000 EURO ist für Forschungsprojekte, Studien und Analysen einlösbar. Die Themenfelder umfassen ua die Bereiche Verkehr, Transportwesen, Fahrzeugtechnik, Bahn- und Schiffstechnologien sowie Luftfahrt. Die Abwicklung der Initiative erfolgt über die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
Weiterführende Details:
gefördert werden:
- Studien zur Umsetzung innovativer Ideen (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen)
- Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
- Unterstützung bei der Prototypenentwicklung
- Analyse des Technologietransferpotentials
- Analysen zum Innovationspotential des Unternehmens (Prozess, Produkt,
Technologie) - Konzepte für technisches Innovationsmanagement (vor allem im Zusammenhang mit Analysen zum Innovationspotential des Unternehmens)
nicht gefördert werden:
- Aufträge ohne Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter und reine Mess- und Prüfaufträge
- Aufträge, für deren Abwicklung eine Expertise einer Forschungseinrichtung nicht erforderlich ist
- Projektkonstellationen, bei denen die Forschungseinrichtung als Vermittler für Dritte fungiert bzw. selbst keine ausgewiesene Expertise im fachlichen Bereich besitzt
- Investitionen in Anlagen und Betriebsmittel (Ankauf von Soft- u. Hardware etc.)
- Marktforschung (Meinungsumfragen)
- Marktstudien (Marktrecherchen, Konkurrenzanalysen)
- Marketing und Vermarktungsstudien
- reine Literatur- und Patentrecherchen
- Werbung
- Erstellung von Businessplänen
- Evaluierungen ohne Forschungs-, Entwicklungs-, und Innovationscharakter
- Vorhaben, die vor Antragsstellung in Auftrag gegeben worden sind
- Standard-Trainings, Standard-Dienstleistungen
- Besuch von Lehrveranstaltungen
- Stipendien
- Förderberatung und Antragserstellung
Formale Voraussetzungen:
- Sie sind ein kleines bzw. mittleres Unternehmen (KMU) mit …
… einem Jahresumsatz 0 bis 50 Mio. Euro,
… einer Bilanzsumme 0 bis43 Mio. Euro,
… 0 bis maximal 250 Mitarbeitern,
… und einer maximalen Beteiligung eines Großunternehmens von 25 %; - Sie haben in den vergangenen drei Steuerjahren höchstens 200.000 Euro an Beihilfen aus "de minimis"- Programmen erhalten;
- Sie hatten in den letzten fünf Jahren mit der Forschungseinrichtung Ihrer Wahl kein Vertragsverhältnis im Rahmen eines F&E-Projektes;
- gegen Ihr Unternehmen ist kein Insolvenzverfahren anhängig;
- Sie haben in diesem Jahr noch keinen Innovationsscheck bezogen.
Unternehmen innerhalb der Bundesverwaltung, und auf Landwirtschafts- und Fischereiprodukte spezialisierte Unternehmen haben keinen Anspruch auf den Innovationsscheck.
Quelle: FFG, Verkehrstelegramm WKO
