Monatsarchiv für Juli 2008

 
 

Umfrage Wirtschaftsbosse im Wirtschaftsblatt

Wien (APA) – Österreichs Wirtschaftsbosse fordern von der neuen Regierung nach den Nationalratswahlen vom 28. September eine Senkung der Lohnnebenkosten. Für 21 Prozent von 500 befragten Managern steht dieser Wunsch an der Spitze. Mit 20 Prozent knapp dahinter rangiert eine Reduktion des Spitzensteuersatzes von derzeit 50 Prozent. Mit 17 Prozent den dritten Platz nimmt in der im “WirtschaftsBlatt” (Montagausgabe) veröffentlichten OGM-Umfrage das derzeitige Aufregerthema Teuerung ein, die Unternehmer wollen wirksame Maßnahmen gegen die steigenden Preise und die Inflation.

Mit 16 Prozent folgt eine Gesundheitsreform mit der Sicherstellung der Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Pensionsreform ist nur für neun Prozent der Wirtschaftsbosse ein Anliegen, ebenso die Verwaltungsreform mit dem Abbau des Verwaltungsaufwandes.

Eine nachhaltige Budgetsanierung fordern überhaupt nur fünf Prozent und eine Öffnung der Arbeitsmärkte ist den heimischen Spitzenunternehmern mit lediglich drei Prozent kaum ein Anliegen.

Quelle: APA

Wie immer ist das Hemd näher als der Rock, möchte man meinen. Die Reihenfolge erscheint interessant, die Senkung der Lohnnebenkosten eine Forderung mit All-Time-High-Charakter, oft gewünscht, (noch) nie erfüllt. Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Geöffnete Löcher müssen gestopft werden, any ideas? Für die Reduktion des Spitzensteuersatzes gilt selbiges. Der Prozentsatz bei der Pensionsreform ist ob “Golden-Handshake” und mangelnder Weitsichtigkeit nachvollziehbar.

Neue Regelungen Schenkungssteuer ab 1. August 2008

Schenkungen und Zweckzuwendungen von Wertpapieren, Bargeld, Unternehmensanteilen und Sachvermögen sind demnach ab 1. August 2008 steuerfrei. Jedoch wird ab Überschreiten bestimmter Wertgrenzen eine Meldepflicht eingeführt:

§ für Schenkungen zwischen Angehörigen (Verwandte, aber auch Wahleltern/-kinder und Lebenspartner) ab Übersteigen einer Wertgrenze von € 50.000. Schenkungen, die innerhalb von einem Jahr von derselben an dieselbe Person erfolgen, sind dabei zusammenzurechnen (1-Jahres-Betrachtung).

§ für Schenkungen zwischen Fremden ab Übersteigen einer Wertgrenze von € 15.000. Hier gilt eine 5-Jahres-Betrachtung.

Die Meldepflicht betrifft alle am Übertragungsakt Involvierten (Erwerber, Geschenkgeber, Rechtsanwälte, Notare). Die Anzeige beim Finanzamt hat binnen drei Monaten ab der die Wertgrenze überschreitenden Schenkung zu erfolgen. Wird innerhalb des Betrachtungszeitraums von ein bzw. fünf Jahren die Wertgrenze überschritten, sind alle Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums zu melden.

Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken

Durch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer entfällt auch das derzeit im Erbschafts- und Schenkungsgesetz geregelte Grunderwerbsteueräquivalent. Die unentgeltliche Grundstücksübertragung ist daher künftig nach den Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes grunderwerbsteuerpflichtig.

Eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer ist unter bestimmten Voraussetzungen künftig für die Schenkung von Ehegattenwohnungen und die Grundstücksübertragung im Zuge einer Unternehmensübertragung (Freibetrag bis zu € 365.000) vorgesehen.

Quelle: Wirtschaftsbund

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