Abfertigung Neu für Unternehmer
Gepostet von Mario Sackl am 28.09.07 in Wirtschaft & Politik |Wien (Wirtschaftsbund) – 1,53% des Jahresgewinns sollen künftig als Zukunftsvorsorge für Unternehmer veranlagt werden – ein Äquivalent zur Abfertigung neu für Arbeitnehmer. Dabei sollen die 1,53% als Betriebsausgabe absetzbar sein, für die Veranlagung keine KESt eingehoben werden sowie die Einmalauszahlung steuerbegünstigt mit 6% bzw. bei Rentenzahlung steuerfrei erfolgen. Durch die Senkung der Beiträge zur Krankenversicherung um 1,45% eröffnet sich jener finanzielle Spielraum zur Schaffung einer 2. Säule der Alterssicherung für Selbständige! Damit wird einer zentralen Forderung des Wirtschaftsbundes nach verstärkter sozialer Absicherung der Unternehmerschaft Rechnung getragen. Dem Wunsch nach Erhöhung des Beitragssatzes auf 2,5% erteilt der Wirtschaftsbund eine klare Absage.“Künftig wird es für alle Menschen, die im Berufsleben stehen, eine betriebliche Vorsorge geben”, kündigte heute, Donnerstag, Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer gemeinsam mit Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein im Rahmen einer Pressekonferenz an.
Das Modell der Betrieblichen Vorsorge für alle sei ein weiterer Schritt zu mehr sozialer Absicherung für Unternehmer in Österreich und werde ein umfassendes betriebliches Vorsorgesystem für alle ermöglichen. Umsetzen möchte die Bundesregierung das Vorhaben bis 1.1.2008.
Dem heute vorgebrachten Wunsch einzelner Arbeitnehmervertreter auf Anhebung des Beitragssatzes zur Abfertigung Neu von 1,53 Prozent auf 2,5 Prozent kann der Wirtschaftsbund nichts abgewinnen. Der Beitragssatz von 1,53 Prozent ist definitiv, daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln. Nicht umsonst hat der Wirtschaftsbund durchgesetzt, dass dieser Beitragssatz auf gesetzlicher Basis und nicht lediglich kollektivvertraglich geregelt wird. Die Betriebe erhalten dadurch die nötige Rechtssicherheit.
Das Vorsorgemodell für Gewerbetreibende
- Aufbauend auf der mit den Sozialpartnern vereinbarten Senkung des Krankenversicherungsbeitrages im GSVG soll mit 1.1.2008 für alle Selbständigen ein Selbständigenvorsorgemodell nach dem Vorbild Abfertigung neu geschaffen werden.
- Unternehmer zahlt statt bisher 9,1% ab 1. Jänner 2008 7,65% Krankenversicherungsbeiträge, also um 1,45 Prozentpunkte weniger.
- Dieses Modell soll für rund 298.000 Menschen gelten, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG unterliegen, also Gewerbetreibende sowie “Neue Selbstständige”.
- Beitragsgrundlage soll analog zur Krankenversicherung gelten, die Beitragseinhebung soll über die SVA der gewerblichen Wirtschaft erfolgen.
- 1,53% der Sozialversicherungs-Beitragsgrundlage fließen über die Sozialversicherung in eine Mitarbeitervorsorgekasse.
- Auszahlungsanspruch bzw. Verfügungsmöglichkeit soll gelten:
o bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren und nach 2 Jahren des Ruhens der Gewerbeausübung bzw. nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit
o bei Pensionsantritt
o bei Tod des Selbständigen fällt der Kapitalbetrag in die Verlassenschaft
o Steuerliche Behandlung (analog Abfertigung neu): Beiträge werden als Betriebsausgabe anerkannt, Veranlagung steuerfrei, Einmalauszahlung mit 6% begünstigt besteuert bzw. Rentenzahlung steuerfrei.
