Abfertigung Neu für Unternehmer
Wien (Wirtschaftsbund) – 1,53% des Jahresgewinns sollen künftig als Zukunftsvorsorge für Unternehmer veranlagt werden – ein Äquivalent zur Abfertigung neu für Arbeitnehmer. Dabei sollen die 1,53% als Betriebsausgabe absetzbar sein, für die Veranlagung keine KESt eingehoben werden sowie die Einmalauszahlung steuerbegünstigt mit 6% bzw. bei Rentenzahlung steuerfrei erfolgen. Durch die Senkung der Beiträge zur Krankenversicherung um 1,45% eröffnet sich jener finanzielle Spielraum zur Schaffung einer 2. Säule der Alterssicherung für Selbständige! Damit wird einer zentralen Forderung des Wirtschaftsbundes nach verstärkter sozialer Absicherung der Unternehmerschaft Rechnung getragen. Dem Wunsch nach Erhöhung des Beitragssatzes auf 2,5% erteilt der Wirtschaftsbund eine klare Absage.
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